Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr der textreinigung (im Folgenden: AN) mit ihren Auftraggebern (im Folgenden: AG). Die AGB werden vom AG durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.2. Angebot und Auftrag
a. Angebote des AN sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Ein Angebot behält für vier Wochen ab Angebotsdatum seine Gültigkeit. Verträge über Fertigstellungsfristen sowie Änderungen und Ergänzungen der mit dem AG getroffenen Vereinbarungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung des AN verbindlich.
b. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn der AN die Annahme des Auftrags schriftlich bestätigt.
c. Aus offensichtlichen Irrtümern sowie Schreib- oder Rechenfehlern im Zuge der Auftragsvergabe und -annahme kann der AG keine Ansprüche ableiten.
d. Der AN behält sich vor, Aufträge aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzulehnen.
3. Leistungsumfang
a. Die Korrektur von Texten durch den AN umfasst die Überprüfung und Berichtigung von Orthografie, Grammatik, Syntax, Zeichensetzung und Silbentrennung.
b. Grundlage der Korrekturen sind der Duden in der 27. Auflage von 2017 für die neue bzw. in der 20. Auflage für die alte Rechtschreibnorm sowie entsprechende Fachwörterbücher. Die Anwendung der alten Rechtschreibnorm sowie vom AG gewünschte abweichende Schreibweisen sind schriftlich festzuhalten.
c. Das Lektorat von Texten umfasst je nach Auftrag und Wunsch des AG die Überprüfung und Verbesserung von stilistischen Elementen (Ausdruck, Verständlichkeit der Formulierungen, flüssige Lesbarkeit), des formalen und logischen Aufbaus der Texte (Kohärenz, Stringenz, Plausibilität, Vermeidung von Redundanzen, Einheitlichkeit der verwendeten Begriffe und Zeichen) sowie die Prüfung der Einhaltung formaler Anforderungen (korrekte Verwendung von Termini, Zitierweisen, Nachweisen). Der genaue Umfang des Lektorats ist für jeden Auftrag vorab festzulegen.
d. Ein umfassender Lektoratsgang beinhaltet immer auch die Korrektur von Rechtschreib- und Satzzeichenfehlern. Der lektorierte Text wird also im Ergebnis weitgehend frei von alten Fehlern sein, jedoch nicht komplett, da die Aufmerksamkeit beim Lektorat in der Hauptsache auf stilistischen und inhaltlichen Aspekten liegt.
Zudem entstehen bei umfangreichen Neuformulierungsvorschlägen im Korrekturmodus allein technisch bedingt auch neue Fehler. Daher ist bei diesem Lektoratsverfahren eine abschließende Rechtschreibkorrektur nach der Verarbeitung der Korrekturvorschläge durch den Kunden unabdingbar, wenn der fertige Text weitestgehend fehlerfrei sein soll. Für im Lektoratsprozess entstandene Rechtschreib- und Grammatikfehler kann ansonsten keine Gewähr übernommen werden.
e. Die Verantwortung für die sachliche und fachliche Richtigkeit der Inhalte der Texte verbleibt beim AG.
f. Der AG verpflichtet sich, bei der Klarstellung oder Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.
g. Das Verfassen von Texten erfolgt aufgrund der inhaltlichen Vorgaben und in inhaltlicher Verantwortung des AG.
h. Bei Layout-Aufträgen sind Umfang und Vergütung in der Auftragserteilung vorab genau festzulegen. Nachträgliche Änderungen und Erweiterungen des Auftragsumfangs bedürfen der Schriftform.
4. Lieferung
a. Alle Arbeitsergebnisse werden in digitaler Form als E-Mail-Anhang, als Diskette oder CD-ROM bzw. als Papierausdruck per Post oder Kurier an den AG zurückgesandt. Die Kosten für Ausdrucke, Speichermedien sowie entstehende Versandkosten sind vom AG zu tragen.
b. Der AN haftet nicht für den Versand oder die erfolgreiche elektronische Übermittlung der Arbeitsergebnisse an den AG. Technische Übermittlungsfehler, Verlust oder Beschädigung der Dokumente auf dem Versandweg liegen im Gefahrenbereich des AG. Der AG ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Dokumente verantwortlich.
c. Alle Verpflichtungen des AN sind erfüllt, sobald die zu bearbeitenden Dokumente entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben wurden. Der Absendezeitpunkt ist maßgeblich für die vereinbarte Lieferzeit.
5. Lieferfristen
a. Liefertermine werden zwischen dem AN und dem AG vereinbart. Ist kein konkreter Termin vereinbart, so ist der Auftrag in einem angemessenen Zeitraum zu erfüllen. In diesem Fall haftet der AN nicht für Schäden, die dem AG oder einem Dritten durch Verzögerungen entstehen.
b. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der (schriftlichen) Auftragsannahme durch den AN, sofern die zu bearbeitenden Unterlagen und alle notwendigen Informationen ihm zu diesem Zeitpunkt zugegangen sind. Ansonsten beginnt sie mit der Lieferung der Unterlagen/Informationen.
c. Der AN ist um die strikte Einhaltung vereinbarter Termine bemüht. Sollte ein Termin dennoch nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich der AN, den AG unverzüglich darüber zu informieren und mit ihm Vereinbarungen über das weitere Vorgehen zu treffen. Der AG hat im Falle einer erheblichen Terminüberschreitung das Recht, von dem Auftrag zurückzutreten, jedoch ohne von der Pflicht zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen entbunden zu sein.
d. Die Einhaltung der Termine und Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom AG zu liefernder Unterlagen, einschließlich erforderlicher Freigaben oder Klarstellungen, voraus. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn dem AN Angaben oder Unterlagen, die er zur Erbringung der Leistung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der AG durch nachträgliche Abänderungen eine Verzögerung der Leistungserbringung verursacht.
e. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt – d. h. Umständen und Vorkommnissen, die mit der Sorgfalt einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht zu verhindern sind – entbinden den AN für die Dauer der Störung von den Vertragsverpflichtungen.
6. Rücktritt
Ein Rücktritt des AG vom Vertrag muss schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt, ohne dass der AN hierzu einen Anlass gegeben hat, sind vom AG die bis dahin angefallenen Kosten und Honorare zu begleichen, mindestens jedoch eine Stornopauschale von 50 % des vereinbarten Auftragswerts, sofern der AG nicht nachweist, dass dem AN keinerlei oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als diese Pauschale.
7. Preise, Rechnung und Zahlungsziel
a. Alle Angebote und Preise sind freibleibend, solange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Als Mindestpreis für jeden erteilten Auftrag werden 150 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge verlangt werden. Preise und Konditionen gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden.
b. Ist von Seitenpreisen die Rede, so entspricht eine Seite der im Verlagsbereich üblichen Standardnormseite von 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten. Bei der Berechnung gelten angefangene Seiten als ganze Seiten.
c. Der AN berechnet dem AG das Bearbeitungshonorar im Anschluss an die Fertigstellung des Auftrags. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach dem Tag der Rechnungsstellung fällig. Hat der Rechnungsbetrag den AN nicht innerhalb dieser Frist erreicht, kommt der AG in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
d. Ist der AG mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden dem AN Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des AG mindern können, so hat der AN das Recht, jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig zu machen sowie gestundete Forderungen sofort fällig zu stellen. Der AN behält sich vor, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags für den AG bis zum Ausgleich der Forderungen zurückzustellen.
e. Insbesondere bei Neukunden ist der AN berechtigt, eine Anzahlung von 50 % des zu erwartenden Rechnungsbetrags, bzw. bei Aufträgen unter 150 Euro von 100 % des Rechnungsbetrags zu verlangen. Bei umfangreichen Aufträgen können generell eine Anzahlung oder Teilzahlungen entsprechend der fertiggestellten Auftragsleistungen verlangt werden. Eine vereinbarte Anzahlung muss spätestens vor Auslieferung der bearbeiteten Dokumente beim AN eingegangen sein.
f. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der AN berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1, Satz 1 BGB) zu berechnen.
8. Vertraulichkeit
a. Der AN verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der zu bearbeitenden Texte sowie über die in diesem Zusammenhang übermittelten Informationen über den AG, soweit diese nicht öffentlich bekannt oder zugänglich sind. Bei elektronischer Übermittlung von Daten kann jedoch der Zugriff unbefugter Dritter auf die Unterlagen nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Der AN haftet in keinem Falle für solche Eingriffe Dritter.
b. Der AN ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des AG zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch keinesfalls an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
c. Der AN ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des zu bearbeitenden Textes sowie des Arbeitsergebnisses zu erstellen und diese zur Sicherung eventueller Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag aufzubewahren.
9. Gewährleistung, Haftung
a. Der AN verpflichtet sich zu größter Sorgfalt bei der Korrektur von Texten, sodass die Texte bei Lieferung an den AG weitestgehend fehlerfrei sind. Eine Quote von bis zu einem verbleibenden Fehler pro 4 Normseiten (6.000 Zeichen) gilt jedoch im Verlagswesen als normal und marktüblich und ist nur durch Zweitkorrekturlesen sicher zu beheben. Diese Quote kann daher nicht als erheblicher und damit wertmindernder Mangel der Leistung geltend gemacht werden.
b. Die Bearbeitung von Dokumenten gilt dann als abgenommen, wenn dem AN nicht innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Lieferung Beanstandungen mitgeteilt werden.
c. Weisen die bearbeiteten Dokumente trotz aller Sorgfalt Mängel auf und sind diese nicht unerheblich, so hat der AG die Mängel innerhalb der oben genannten Frist schriftlich mit einer genauen Beschreibung zu reklamieren. Gleichzeitig muss er eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der AG das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder etwaiger Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
d. Der AN haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, insgesamt jedoch in jedem Falle nur bis zur Höhe des Auftragswerts (netto), sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
e. Der AN haftet nicht für fehlerhafte Leistungen, die vom AG durch unrichtiges, unvollständiges oder nicht lesbares vom AG zur Verfügung gestelltes Material verursacht werden.
f. Der AN haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr, im Fall technischer Betriebsstörungen, von Streik oder höherer Gewalt.
g. Für Schäden, die durch den Gebrauch der vom AN bearbeiteten Dokumente in der Hard- oder Software des AG entstehen, haftet der AN ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die oben genannte Haftungshöchstgrenze gilt auch hier.
h. Der AN haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.
i. Der AN geht davon aus, dass bei allen eingereichten Manuskripten der AG rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicherweise entstehende Forderungen gehen allein zulasten des AG. Auch für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der zu bearbeitenden Dokumente ist der AG verantwortlich.
j. Der AG wird aufgefordert, dem AN keine elektronischen Dokumente zukommen zu lassen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie selber oder ihr Träger von einem Virus befallen sein könnten. Andernfalls ist der AN berechtigt, gegen den AG Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls dieser eine Beschädigung der Hard- und Software des AN fahrlässig in Kauf genommen oder verursacht hat.
10. Schlussbestimmungen
a. Sind oder werden Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
b. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Etwaige Änderungen seitens des AN gelten als genehmigt, wenn der AG ihnen nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.
c. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem AN und dem AG gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem AG und dem AN ergeben, ist Berlin.
d. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Die aktuelle Version kann jederzeit über unsere Webseite www.die-textreinigung.de abgerufen und eingesehen werden.
die textreinigung
Lektorat Dipl.-Ing. R. Frick
Stand: 21. Dezember 2021